Neuigkeiten

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Ihr Erfolg ist mein Ziel.

Daher informiere ich Sie kurz hinsichtlich wichtiger Neuigkeiten, insbesondere zum Thema Fördermittel - ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Nähere Informationen erteile ich Ihnen gerne auf Anfrage.

Meinen Presseartikel in der Fachzeitschrift Business Positionen, Ausgabe 3/2008 mit dem Titel "In 12 Schritten zum Fördergeld" lesen Sie hier; den Artikel meines Mandanten Trust Terminal AG "...ein Fallbeispiel" finden Sie hier.

Neuigkeiten zum Thema Fördermittel:

  • Gesetzesänderung: Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird ab dem 01.01.2011 teurer
    Die Verlängerung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die zunächst bis zum 31.12.2010 befristet war, wurde beschlossen. Allerdings werden die Beiträge stufenweise ab 01.01.2011 angehoben, und zwar zunächst verdoppelt und dann gar vervierfacht. Erläuterungen zu den Änderungen und zum Sonderkündigungsrecht lesen Sie hier.
    Außerdem erhalten Sie hier kurze Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige allgemein.
  • Gründungszuschuss: Arbeitsagenturen prüfen Anträge strenger.
    Was bei der Beantragung des Gründungszuschusses zu beachten ist und welche Voraussetzungen der einzureichende Businessplan erfüllen muss und worin die Ablehnungsgründe liegen lesen Sie hier.
  • Verbesserung im Programm ERP-Startfonds bis 31.12.2010
    Die Beteiligung der KfW lag bisher bei max. EUR 3,0 Mio und wurde auf max. EUR 6,0 Mio erhöht. Die erste und jede mögliche weitere KfW-Beteiligung kann bis zum 31.12.2010 max. bis zu EUR 2,5 Mio (bisher EUR 1,5 Mio) bei 70%iger Beteiligung der KfW an der Koinvestition max. bis zu EUR 1,75 Mio je Zwölfmonatszeitraum betragen. In aller Regel beträgt die Beteiligung der KfW bis zu 50% der von Leadinvestor und KfW kofinanzierten Investitionssumme (Koinvestition).
  • Änderungen im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren zum 01.07.2010
    In beiden Programmen werden einheitliche Zinssätze eingeführt.

    Die beiden Stufen KfW Effizienzhaus 130 im Programm Energieeffizient Sanieren und KfW Effizienzhaus 85 im Programm Energieeffizient Bauen werden entfallen. Kreditnehmer werden ab dem 01.07.2010 auch im Programm Energieeffizient Bauen einen Tilgungszuschuss erhalten.
  • Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen" bis 31.12.2010
    Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) vergibt im Hausbankenverfahren an Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an freiberuflich Tätige, die ihren Sitz in Hessen haben, Darlehen, die nicht besichert werden (Nachrangdarlehen). Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.
    Summe:
    mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 75.000
    Berechtigte:
    Unternehmen in Hessen, die nicht mehr als 15 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von EUR 2,0 Mio nicht überschreiten, nicht nebenberuflich geführt sind, kein konzernabhängiges Unternehmen sind, deren Bonitätseinstufung der Hausbank eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3% nicht überschreitet
    Besicherung:
    Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Das Darlehen wird als endfälliges Nachrangdarlehen vergeben.
    Laufzeit:
    Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt 7 Jahre ohne Sondertilgungsmöglichkeit.
    Zinsen:
    Festzinssatz laut Zinstableau der WiBank
    Auszahlung:
    100%
    Gebühren: keineBesonderheit:
    Voraussetzung für die Gewährung des Nachrangdarlehens der WiBank ist, dass die Hausbank ein weiteres Darlehen an den Interessenten in Höhe von mindestens 50% des Darlehensbetrags der WiBank ausreicht.
    Nähere Informationen erhalten Sie hier.
  • Änderungen im KfW Sonderprogramm zum 01.02.2010:
    - Zinssenkung
    - Flexiblere Programmelemente
    - Stärkung der Mittelstandsfinanzierung
    Bundesregierung und KfW haben mit Wirkung zum 1. Februar 2010 weitere Verbesserungen im KfW Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt der Verbesserung steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt. Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstandes weiter gestärkt wird. So werden die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von 3, 5 oder 8 Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren zur Verfügung. Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante "Flexibel" eingeführt um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. EUR künftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft.
  • Zuschüsse in Phasing-Out Gebieten ab 2011
    Die Relation zwischen den Durchschnitteinkommen der EU und den Durchschnittseinkommen im Fördergebiet wird regelmäßig überprüft und dies steht mit dem Ende des Jahres 2010 wieder an.
    Es wird gerade in den östlichen Bundesländern einige Regionen geben, die ab dem 1. Jan. 2011 einen geringeren Fördersatz haben.
    Mit einer Antragstellung im Jahr 2010 für den Zeitraum bis 2013 können die Fördersätze noch erhalten werden. Unternehmen, die Investitionen wegen der Krise verschoben haben, oder jetzt neue Investitionen planen, sollten zeitnah prüfen, ob Sie einen "Startschuss" im Jahr 2010 legen, um sich noch die höheren Fördersätze zu sichern.
  • Zuschüsse für F&E Einzelförderung in den westlichen Bundesländern ab 2011
    Die Förderung von Forschung und Entwicklung erfolgt im Jahr 2010 noch nach den Sonderkriterien, die seit 2009 gelten. Zwei Dinge sind ab 2011 nicht mehr möglich: (hier) - die einzelbetriebliche Entwicklungsförderung West (hier) - die Förderung von Einzelbetrieben mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, unabhängig von der Größe der Unternehmensgruppe
    Diese Förderung gehen vollständig unter und es ist keine Förderung für solche Vorhaben mehr zu erwarten.
    Maßgeblich für die hier genannte Förderung sind die eigenen Personalkosten, die als Basis für Aufschläge von Sach- und Gemeinkosten, wie auch für Fremdaufträge gelten.
    Die Förderung wächst mit der Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungsinstituten.
  • Neu ab 01.08.2009: Anhebung der Förderhöchstbeträge bei Förderdarlehen „Gründung und Wachstum Hessen (GuW)" und Einführung des Sonderprogramms „GuW Hessen Betriebsmittel"
    Ab dem 01.08.2009 wurden die Darlehenshöchstbeträge im Programm GuW Hessen wie folgt angehoben:
    a)Existenzgründung von EUR 300.000 auf EUR 500.000
    b)Arbeitsplatzschaffung von EUR 750.000 auf EUR 1.250.000
    c)Festigungsinvestitionen von EUR 500.000 auf EUR 1.250.000
    Zusätzlich wurde das Sonderprogramm GuW Hessen Betriebsmittel eingeführt, worin Betriebsmittel, Warenlager und Auftragsvorfinanzierung, usw. gefördert finanziert werden können.
    Das Kreditprogramm GuW Hessen der Investitionsbank Hessen (IBH) bietet hessischen Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen.
  • Neu ab 10.08.2009: Das Programm „Bürgschaft ohne Bank" (BoB) steht ab 10.08.09 allen kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen offen. Bisher war der Zugang auf Existenzgründer, Übernehmer und junge Unternehmen beschränkt.
    Das Besondere an BoB: Der Weg führt zunächst zur Bürgschaftsbank, die das Vorhaben kritisch und konstruktiv prüft. Im Erfolgsfall erhält der Unternehmer eine erstklassige Sicherheit, mit der er dann ein finanzierendes Kreditinstitut finden kann.
    Über BoB können Betriebsmittel bis zu EUR 300.000 oder Investitionen bis zu EUR 500.000 besichert werden. Die Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank kann für Investitionen bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen, für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60 Prozent, wenn das Vorhaben unter das KfW-Sonderprogramm Betriebsmittel fällt, auch bis zu 80 Prozent.
    Voraussetzungen: Das Vorhaben muss in Hessen sein. Das Unternehmen darf nicht mehr als EUR 500.000 Bankschulden haben und muss positives Eigenkapital und sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft positive Erträge aufweisen.Über BoB können Betriebsmittel bis zu EUR 300.000 oder Investitionen bis zu EUR 500.000 besichert werden. Die Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank kann für Investitionen bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen, für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60 Prozent, wenn das Vorhaben unter das KfW-Sonderprogramm Betriebsmittel fällt, auch bis zu 80 Prozent.Voraussetzungen: Das Vorhaben muss in Hessen sein. Das Unternehmen darf nicht mehr als EUR 500.000 Bankschulden haben und muss positives Eigenkapital und sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft positive Erträge aufweisen.
    Quelle: Bürgschaftsbank Hessen (BBH), August 2009
  • Neu ab 1. Oktober 2009 werden die Förderprogramme der KfW der neuen Energieeinsparverordnung 2009 angepasst
    Anpassung der Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren"
    Mit der Novelle der EnEV verschärfen sich zum 01.10.2009 die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 %. Dadurch werden die Förderstufen für das KfW-Effizienzhaus geändert bzw. ergänzt. Beispielsweise wird das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) ab Oktober zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009). Die Förderung erfolgt nach wie vor mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 % oder alternativ mit einem direkten Zuschuss von 17,5 %.
  • Wie bisher gibt es zwei Anforderungskriterien zur Bestimmung der Energieeffizienz des Gebäudes:
  • - Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (Ht)
    -
    Die dem Begriff "KfW-Effizienzhaus" angehängte Zahl gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV (Referenzgebäude) sein darf.
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  • Die Förderstufen KfW-130 in der Sanierung sowie KfW-85 im Neubau werden voraussichtlich nur bis zum 30.06.2010 angeboten.
    Einzelmaßnahmen:
    Die energetischen Anforderungen an die Förderung von Einzelmaßnahmen werden in Hinblick auf die EnEV 2009 zurzeit überprüft. Sofern erforderlich, erfolgt eine moderate Anpassung seitens der KfW. Unter der Rubrik "What's New" in Ihrer Datenbank informieren wir Sie über die Änderungen. Übergangsregelung
    Anträge zu den neu eingeführten Förderstufen können ab dem 01.10.2009 nach den neuen Programmbestimmungen gestellt werden. Bis zum 30.12.2009 (Eingang KfW) ist es möglich, noch vollständige Anträge nach den auf Basis der EnEV 2007 gestellten Programmbedingungen zu stellen.
  • Änderungen in den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" und "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung"
    Bei diesen beiden Programmen werden die energetischen Anforderungen ebenfalls neu definiert. Der Begriff KfW-Effizienzhaus mit einer entsprechenden Prozentzahl wird auch für Nichtwohngebäude eingeführt. Dabei wird vorerst das bisher bestehende Anforderungsniveau als KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Darüber hinaus soll es künftig eine zukunftsweisende Förderstufe mit erhöhten Anforderungen geben. Sobald Details vorliegen, informieren wir Sie darüber.
    Die Übergangsregelungen entsprechen dem Verfahren in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
  • Neu ab 01.04.2009: Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz
    Die KfW Bankengruppe führt eine neue, transparente Programmstruktur in der KfW-Wohnbauförderung ein. Durch eine flexiblere und stärker am Kunden orientierte Struktur der Förderprogramme sowie attraktive Konditionen werden zusätzliche Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren geschaffen.Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Aktuelle Förderung im Bereich erneuerbare Energie
    Förderung gibt es z.Z. für Folgendes im Bereich erneuerbare Energien und
    Energieeffizienz:
    1. Energieberatung für bestehende Gebäude/Altbau
    2. Gebäudesanierung für bestehende Gebäude
    3. Wärmedämmung für bestehend Gebäude (Gebäudehülle)
    4. Heizungsmodernisierung
    5. Wärmepumpen für Neubau oder Altbau
    6. Biomasse für Neubau oder Altbau
    7. Blockheizkraftwerke/KWK für Neubau oder Altbau
    8. Wärmerückgewinnung für Neubau oder Altbau
    9. Ökologisch Bauen/Neubau
    10. Thermische Solaranlagen/Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder
    Heizungsunterstützung
    11. Photovoltaik zur Stromerzeugung
    12. Stromeinspeisevergütung
    Wichtige Hinweise:
    Nicht alle Programme sind in allen Bundesländern möglich.
    Es ist zu unterscheiden, ob der Antragsteller ein Unternehmen, eine Kommune oder
    eine Privatperson ist.
  • Neuregelung der de-minimis-Beihilfen ab 01.01.2009
    Ausgenommen von der Genehmigungspflicht von Beihilfen an Unternehmen sind geringfügige Beihilfen, die nicht geeignet sind, den Wettbewerb nachhaltig zu verändern. Hierzu zählen die sogenannten „De-minimis-Beihilfen", deren Subventionswert innerhalb von drei Kalenderjahren EUR 200.000 nicht überschreitet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise dürfen in den Jahren
    2009 und 2010 nach der sogenannten „Bundesregelung Kleinbeihilfen" Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 500.000 gewährt werden. De-minimis-Beihilfen des Jahres 2008 sind auf die Höchstbetragsgrenze der Kleinbeihilfen anzurechnen.
    Beispiel: Sie haben im Jahr 2008 eine Beihilfe im Wert von EUR 100.000 erhalten. Dann können Sie in den Jahren 2009 und 2010 noch Beihilfen nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfen" im Wert von EUR 400.000 erhalten.
    Für die Kleinbeihilfen ist keine Anzeige und keine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich. Gefördert werden die Bereiche Qualifizierung, Beschäftigung, Sicherheit und Umwelt. Bei Ermittlung der Geringfügigkeitsgrenze ist der Subventionswert, das heißt der wirtschaftliche Vorteil der Subvention, zugrunde zu legen.
  • Quote auf 80 Prozent erhöht
    Ab sofort können hessische Unternehmen über das „Sonderprogramm für Betriebsmittelbürgschaften" erstklassige Sicherheiten bekommen, um ihre Liquidität zu stabilisieren. Zielgruppe sind vor allem von der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere der Automobilzulieferbranche. Für eine rasche Antragsbearbeitung sorgt die Bürgschaftsbank Hessen.Für das Sonderprogramm wurde die Bürgschaftsquote erhöht: Unternehmen können nun Betriebsmittelkredite bis zu 80 Prozent (statt 60 Prozent) der Kreditsumme besichern lassen. Die Bürgschaft kann bis zu eine Million Euro betragen. Für darüber hinausgehende Bürgschaftsbeträge stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.
    Quelle: Bürgschaftsbank Hessen, 25.11.2008
  • Innovationsförderung
    Im Rahmen seiner Technologie- und Innovationspolitik unterstützt das Land Hessen, gemäß den Richtlinien zur Innovationsförderung, kleine und mittelständische Unternehmen bei forschungs- und entwicklungsintensiven Verbundprojekten.Im Rahmen der LOEWE-Initiative ist die HA Hessen Agentur GmbH, als Projektträger des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK), verantwortlich für die administrative Betreuung der „Förderlinie 3: LOEWE-KMU-Verbundvorhaben", die der Stärkung von KMU-Verbundvorhaben zwischen hessischen Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen dient. Hier stellt das Land Hessen in den ersten drei Jahren EUR 16 Mio an Fördermitteln zur Verfügung.
    Weiterhin unterstützt die HA Hessen Agentur GmbH, als Projektträger des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), mit dem Bereich MPP- KMU- Modell- und Pilotprojekte Fördervorhaben mit Vorrang in Nord- und Mittelhessen sowie der Odenwald Region. Darüber hinaus sind im Rahmen dieser Maßnahmen auch einzelbetriebliche Förderungen möglich.
    Quelle: Hessenagentur, Dezember 2008
  • IT-Sicherheitsforschungsprogramm 2009
    Die Bundesforschungsministerin und der Bundesinnenminister haben vereinbart, Anfang 2009 ein Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung in Ergänzung zum zivilen Sicherheitsforschungsprogramm der Bundesregierung vorzulegen. Für eine Laufzeit von fünf Jahren wird das BMBF zunächst EUR 30 Mio an Fördermitteln bereitstellen. "Wir wollen mit diesem Programm eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Forschung und IT-Sicherheit erreichen", so Schavan. BMBF und BMI werden deshalb gemeinsam den Handlungsbedarf identifizieren und sowohl Ziele als auch gemeinsame Themen festlegen. Hierbei soll insbesondere die Sicherheit von IT-Systemen und IT-Infrastrukturen in den Blick genommen werden; außerdem sollen die dafür notwendigen Basistechnologien gesichert werden.
    Quelle: BMBF, 03.11.2008
  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - Förderschwerpunkt Binnenschiffe
    Neben den beiden Förderschwerpunkten „Errichtung/Ausbau von Logistikzentren" und „Ansiedlung in einem Güterverkehrszentrum" wird auch der Förderschwerpunkt „Anschaffung von emissionsarmen und flussverträglichen Binnenschiffen" ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2009 fortgeführt. Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes erhalten die Antragsteller eine zusätzliche Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen von bis zu 1 % p. a.
  • BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben
    Um noch deutlicher den innovativen Charakter dieses Förderprogramms hervorzuheben, erfolgt zum 01.01.2009 eine Namensänderung in BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP). Inhaltliche Änderungen wird es nur insofern geben, als auch hier auf eine vierteljährliche Tilgung umgestellt wird.
  • Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

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* Aufstockung in 2010 und 2011 um ebenfalls bis zu ca. 2,8 Mrd. EUR jährlich.

  • neu ab 2009: zusätzliche Haushaltsmittel im Programm „Energieeffizientes Bauen und Sanieren" (CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Wohnraum Modernisieren Öko Plus, Ökologisch Bauen) für die Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden.
  • neu ab 2009: zusätzliche Bundesmittel im ERP-Innovationsprogramm
  • neu ab 2009: zusätzliche Bundesmittel im Programm ERP-Startfonds (Beteiligungskapital)
  • neu ab 2009: zusätzliche Bundesmittel im ERP-Energieeffizienzprogramm (Programmname ab 2009: ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm)
  • neu ab 2009: In Einzelfällen im Bereich Erneuerbare Energien ab einer bestimmten Gesamtinvestitionssumme (voraussichtlich EUR 20 Mio) anteilige Risikoübernahme durch die KfW vorgesehen
  • neu ab 2009: „Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen": in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Wirtschaftsstruktur besonders günstige Konditionen
  • Einstiegsgeld: Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Gefördert wird eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlich, die hauptberuflich ist. Die Förderung beträgt grundsätzlich 50% der Regelleistung von EUR 347 und kann bis auf 100% der Regelleistung aufgestockt werden für höchstens 24 Monate. Das Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
  • neu ab 01.01.2009: ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm: Im neuen ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten mitfinanziert. Für kleine Untenehmen (KU) wird ein Förderfenster mit einer Zinspräferenz von 25 Basispunkten angeboten. KfW-Programm Erneuerbare Energien: Im neuen KfW-Programm Erneuerbare Energien werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten mitfinanziert, in der Regel maximal EUR 10 Mio pro Vorhaben. Für kleine Unternehmen (KU) wird im Programmteil „Premium" ein Förderfenster mit einer Zinspräferenz von 25 Basispunkten angeboten.
  • Umsetzung der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" in den ERP- und KfW-Programmen zum 01.01.2009: Hervorzuheben sind die höheren Beihilfeintensitäten im Bereich der KMU-Förderung. Diese sind für Investitionsbeihilfen z. B. von bisher 15% für kleine Unternehmen und 7,5% für mittlere Unternehmen auf künftig 20% für kleine Unternehmen und 10% für mittlere Unternehmen angehoben worden.
  • Zusammenlegung in der Programmfamilie Unternehmerkapital zum 01.01.2009: Das Programm ERP-Kapital für Wachstum wird zum 01.01.2009 eingestellt. Ab dem 01.01.2009 können im Programm ERP-Kapital für Gründung Anträge von natürlichen Personen bis zum dritten Jahr nach Existenzgründung/Geschäftsaufnahme und im Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen Anträge von mittelständischen Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die bereits seit mehr als 3 Jahren am Markt tätig sind, bei der KfW gestellt werden.
  • Die Nachrangtranchen im ERP-Innovationsprogramm und im KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen werden zum 01.03.2009 als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft.
  • Umweltschutzbeihilfen (Artikel 17-25 AGVO): Grundsätzlich sind nach AGVO im Bereich des Umweltschutzes alle Investitionsvorhaben förderfähig, durch die ein höheres Umweltschutzniveau erreicht wird, als es aufgrund von EU-Gemeinschaftsnormen gefordert wird.

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  • neu ab 01.11.2008: Finanzkrise: Junge Unternehmen können per Staatskredit abgesichert werden. Damit sich die Finanzkrise nicht auch auf die Unternehmen außerhalb des Bankensektors ausweitet, will der Staat eingreifen. Notfalls soll die staatseigene KfW die Finanzierung von Unternehmen zu 100% übernehmen. Im Bedarfsfall soll den Unternehmen aller Größen bis zu 100-Prozent-Finanzierungen angeboten und die Hausbanken bis zu 100% vom Risiko befreit werden.
    Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Oktober 2008
  • neu ab 01.09.2008: KfW-Programm Erneuerbare: Energien: Es können statt bisher vier künftig acht Verwendungszwecke durch zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen aus Bundesmitteln gefördert werden. Die maximalen Beihilfeintensitäten für Investitionen in erneuerbare Energien betragen für kleine Unternehmen 80% der Investitionsmehrkosten. Großunternehmen sind künftig bei besonderer Förderwürdigkeit von Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie, großen Solarkollektoranlagen, Nahwärmenetzen oder großen Wärmespeichern im KfW-Programm Erneuerbare Energien antragsberechtigt.
    Neu:
    1. Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse für die thermische Nutzung (Errichtungeines Pufferspeichers)
    2. Hausübergabestationen
    3. Anlagen für die thermische Nutzung werden mit drei voneinander unabhängigen Förderbausteinen gefördert
    4. Anlagen für die thermische Nutzung und für die Stromerzeugung oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK)
  • neu ab 01.11.2008: Unterstützung des KfW-StartGeld-Programms mittels einer Garantie
  • neu ab 01.11.2008: Finanzkrise: Junge Unternehmen können per Staatskredit abgesichert werden. Damit sich die Finanzkrise nicht auch auf die Unternehmen außerhalb des Bankensektors ausweitet, will der Staat eingreifen. Notfalls soll die staatseigene KfW die Finanzierung von Unternehmen zu 100% übernehmen. Im Bedarfsfall soll den Unternehmen aller Größen bis zu 100% Finanzierungen angeboten und die Hausbanken bis zu 100% vom Risiko befreit werden.
    Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Oktober 2008
  • neu ab 01.07.2008: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen KMU und zwischen KMU und Forschungseinrichtungen sowie externe Management- und Organisationsleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer KMU.
  • ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm wird bis zum 31.12.2009 fortgeführt
    - Errichtung / Ausbau von Logistikzentren in Verbindung mit emissions- und lärmarmen Nutzfahrzeugen
    - Ansiedlung in Güterverkehrszentren in Verbindung mit emissions- und lärmarmen Nutzfahrzeugen zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 1% p.a. Spezialfinanzierungsformen:
    - Energieliefer-Contracting
    - Einspar-Contracting In den genannten Förderkreditprogrammen sind sind Contractoren (Contracting-Geber) antragsberechtigt, die die jeweiligen Antragsvoraussetzungen und Programmkriterien erfüllen.
  • neu ab 2009: Änderungen und Konkretisierungen zu KfW-Programm Erneuerbare Energien:
    Die maximalen Beihilfeintensitäten für Investition in erneuerbare Energien betragen für:
    • Kleine Unternehmen: 80% der Investitionsmehrkosten
    • Mittlere Unternehmen: 70% der Investitionsmehrkosten
    • Große Unternehmen: 60% der Investitionsmehrkosten
  • neu ab 2009: Gemäß des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2009 wird der Haushalt des BMBF um 8% auf rund EUR 10 Mrd. erhöht. Die zusätzlichen Mittel sollen bevorzugt für die Bereiche Forschung für die alternde Gesellschaft, Gesundheitsforschung, Verstärkung der F&E-Kapazitäten in KMU, Klima- und Energieforschung und Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit bereit gestellt werden. Zusätzlich soll die Projektförderung um 15,2% auf rund EUr 3,5 Mrd. anwachsen.
  • neu ab 01.10.08: Beratungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • neu ab Juli 08: Die Europäische Kommission hat am 07.08.08 die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erlassen, mit der viele Zuschüsse nicht mehr vorab von den Mitgliedstaaten angemeldet werden müssen. Die bislang geltenden Bestimmungen werden zugunsten von KMU integriert und Innovationszuschüsse neu aufgenommen.
  • neu ab 01.07.08: deutliche Verbesserung des Förderangebots der KfW-Mitttelstandsbank für kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der Initiative "Kleiner Mittelstand". Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • 27.06.08: Gesetzentwürfe zur Förderung des Mittelstands beschlossen. Hauptbestandteil ist das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz, durch das jungen Unternehmen steuerliche Anreize (Entfall der Gewerbesteuer für Geldgeber unter bestimmten Bedingungen) geboten werden, um günstiger Investoren am Kapitalmarkt zu gewinnen. Daneben solle durch die Reform der Unternehmensbeteiligungen eine Verbesserung der gesamten Mittelstandsfinanzierung erreicht werden. Ergänzt werden die Neuerungen durch das Risikobegrenzungsgesetz, wodurch Unternehmen künftig vor unerwünschten Aktivitäten von Finanzinvestoren geschützt werden sollen.
  • neu ab 01.01.08: StartGeld und Mikrodarlehen im "KfW-StartGeld" zusammen gefasst. Maximal EUR 50.000, Laufzeit 5 bzw. 10 Jahre, ein bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, gilt für Untenehmen bis 3 Jahre nach Gründung, 100% Haftungsfreistellung
  • neu ab 2008: "Sonderfonds Energieeffizienz in "KMU": zinsgünstige Darlehen bis maximal EUR 10 Mio für Maßnahmen zur Energieeinsparung, zusätzlich maximal 80% Zuschuss zur Energieberatung
  • neu ab 01.01.08: Gründercoaching Deutschland: Beratungszuschuss von bis zu EUR 4.500 für Unternehmen nach der Gründung bis zum Alter von 5 Jahren. Wichtig: Der Berater muss bei der KfW akkreditiert sein. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Mikrofinanzfonds Deutschland: für Kleinstkredite; komplette Übernahme des Kreditausfallrisikos
  • Neu seit 01.07.07: bei den Förderprogrammen Unternehmerkredit und Unternehmerkredit Ausland übernimmt die KfW 50% Haftungsfreistellung. Das Restrisiko ist u.U. fast vollständig mit der Bürgschaft einer Bürgschaftsbank abzusichern.
    Voraussetzung: Das Unternehmen muss mind. 2 Jahre bestehen. Wichtige Detailinformationen und eine Beispielberechnung finden Sie hier.
  • Krankenversicherungspflicht für Selbstständige
    Selbstständige, die bisher nicht in der GKV waren, haben ab dem 01.07.07 Zugang zur PKV zum sog. Standardtarif. Ab dem 01.09.07 ist die Versicherungspflicht für Selbstständige eingetreten. Zeitgleich wurde der Basistarif in den Standardtarif umgestellt, welcher den Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten darf.
  • Zuschüsse zur Einstellung älterer Mitarbeiter (idR ab 50 Jahre), z.B. Kombilohn, Eingliederungszuschuss, Eignungsfeststellung (4 Wochen) und Trainingsmaßnahme (bis 8 Wochen), "50 Plus" und viele weitere Programme
  • EU-Programm EFRE 2007 bis 2013 für Hessen im Juli 2007 genehmigt; Gesamtbudget: EUR 557 Mio; Schwerpunkte: 1. Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, 2. Gründungsförderung und Förderung der betriebl. Wettbewerbsfähigkeit, 3. Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten, 4. Technische Hilfe
  • EU-Programm EUROSTARS zur Finanzierung von Forschung betreibenden KMU; Gesamtvolumen bis 2013: EUR 800 Mio
  • neu seit Juni 2007: RSFF, für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Europa, Schwerpunkte: neue Energien, Biotechnologie, Maschinenbau, Fertigung und Kfz-Technik, Informations- und Kommunikationstechnologie, europäische Forschungsinfrastrukturen
  • De minimis von EUR 100.000 auf EUR 200.000 seit 01.01.07 aufgestockt.
    D.h. Förderungen, die nicht von der EU genehmigt wurden, gelten bis zu EUR 200.000 im Zeitraum von maximal 3 Jahren nicht als staatliche Beihilfen.
  • 7. Rahmenprogramm für Forschung, Technik und Entwicklung in Kraft (gültig vom 01.01.07 bis 31.12.13)
    EU-Mittel in Höhe von EUR 54 Mrd. stehen für die vier Programme Kooperation, Ideen, Menschen und Kapazitäten EU-weit zur Verfügung.
  • Verbesserung und Vereinfachung der ERP-Regionalförderprogramme seit 01.01.07
    Die regionalen Fördergebiete wurden zum 01.01.07 neu definiert. Gleichzeitig wurden die Bedingungen erleichtert:
    - Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre bzw. bei Bauvorhaben 20 Jahre mit jeweils 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
    - Keine Haltefrist mehr von mind. 5 Jahren für die finanzierten Investitionen
    - Finanzierungsanteil in den neuen Ländern von 75 auf 85% erhöht
    - Zuschuss: zwischen 7,5 und 50% je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße
  • monatlicher Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gesenkt
    neu ab 01.01.08: EUR 20,50 monatlich; Bezugsgröße: EUR 2.485 monatl.
  • Der Gründungszuschuss hat zum 01.08.06 die Förderung der sog. „Ich-AG" (Existenzgründungszuschuss) und das Überbrückungsgeld abgelöst.
    Förderung: 9 Monate lang in Höhe des Arbeitslosengeldes
    zzgl. 9 Monate lang EUR 300 für freiwillige, soziale Absicherung
    zzgl. auf Antrag zusätzlich 6 Monate lang EUR 300 für freiwillige soziale Absicherung
    Voraussetzung: Arbeitslosigkeit und Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mind. 3 Mon.