Neuigkeiten

Cjust

Ihr Erfolg ist mein Ziel.

Daher informiere ich Sie kurz hinsichtlich wichtiger Neuigkeiten, insbesondere zum Thema Fördermittel - ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Nähere Informationen erteile ich Ihnen gerne auf Anfrage.

Meinen Presseartikel in der Fachzeitschrift Business Positionen, Ausgabe 3/2008 mit dem Titel "In 12 Schritten zum Fördergeld" lesen Sie hier; den Artikel meines Mandanten Trust Terminal AG "...ein Fallbeispiel" finden Sie hier.

Neuigkeiten zum Thema Fördermittel:


  • Kürzungen beim Gründungszuschuss am 28.12.2011 in Kraft getreten - Wie kommen Gründer künftig noch an die Förderung? Lesen Sie hier.
  • Kürzungen beim Gründungszuschuss unverändert vom Vermittlungsausschuss beschlossen
    Der 22.11.2011 ist ein schwarzer Tag für den Gründungsstandort Deutschland: Der Vermittlungsausschuss hat an diesem Tag keinen Kompromiss in Bezug auf den Gründungszuschuss gefunden. Es bleibt in vollem Umfang bei den geplanten Kürzungen. Die Förderung wird zur Ermessensleistung, die Förderdauer gravierend verkürzt. Gründungswilligen bleiben nur wenige Tage, um sich den Gründungszuschuss in bisheriger Höhe zu sichern.
    - Das jährliche Budget wird von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro gekürzt.
    - Zugleich wird der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss abgeschafft, die Förderung wird zur Ermessensleistung.
    - Die entscheidende erste Phase des Gründungszuschusses (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) verkürzt sich von neun auf sechs Monate. Im Gegenzug verlängert sich die zweite Förderphase (nur noch 300 Euro/Monat) von sechs auf neun Monate.- Der bei Gründung erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verlängert sich von 90 auf 150 Tage.
    Die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Änderungen in anderen Teilen des Gesetzesvorhabens sollen noch am Donnerstag, den 24.11.2011, vom Bundestag verabschiedet werden, der Bundesrat stimmt am Freitag, den 25.11.2011, abschließend über das Gesetz ab. Daraufhin wird es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Kürzungen beim Gründungszuschuss treten dann mit der Veröffentlichung sofort in Kraft. Wer es richtig angeht, hat aber auch künftig gute Chancen auf die Förderung Gründungszuschuss nach der neuen Regelung. Wichtige Informationen zu den Einschnitten beim Gründungszuschuss und deren Auswirkungen in finanzieller Hinsicht sowie Tipps dazu, wie potenzielle Gründer nun den Gründungszuschuss nach der neuen Regelung überhaupt erhalten, finden Sie hier.
  • Neues Förderdarlehen des Landes Hessen und der WiBank seit 26.10.2011 „Kapital für Kleinunternehmen-Innovation Plus
    "Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen (das heißt ohne Sicherheiten) mit einer Laufzeit von 7 Jahre in Höhe von mindestens EUR 75.000 und maximal EUR 200.000. Die Hausbank muss zusätzliche Darlehen in Höhe von mindestens 50% der Nachrangdarlehenssumme im eigenen Obligo bereitstellen. Zielgruppe sind KMU - Gewerbetreibende und Freiberufler - mit Sitz in Hessen, die mindestens 2 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeiter und eine Bilanzsumme von höchstens EUR 10 Mio haben. Die Fördermittel werden für Investitionen in innovative Vorhaben für die Aufnahme neuer technologisch fortschrittlicher Produkte bzw. eine Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und für die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bereit gestellt.
  • Einstellung von KfW StartGeld und KfW Kapital für Arbeit zum 31.03.2011
    Die KfW Bankengruppe optimiert zum 1. April 2011 ihre Programmstruktur. Das „KfW StartGeld" und das „KfW Kapital für Arbeit und Investitionen" werden zu diesem Termin eingestellt und zumindest teilweise ersetzt. Zukünftig fasst die KfW die Fremdkapitalfinanzierung für Existenzgründer im KfW-Gründerkredit zusammen und die Finanzierung für etablierte Unternehmen im KfW-Unternehmerkredit.
  • KfW-Gründerkredit neu ab 01.04.2011
    Mit dem KfW-Gründerkredit bietet die KfW ab 01.04.2011 ein einheitliches Fremdkapitalangebot für Gründungsfinanzierungen an; die bisherigen Förderbedingungen werden verbessert und die Fördermöglichkeiten ausgeweitet.
    Diese Programme gelten für Gründer bis 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • 1. KfW-Gründerkredit - StartGeld
    Der KfW-Gründerkredit - StartGeld ist das direkte Nachfolgeprogramm des Programms KfWStartGeld, das zum 31.03.2011 eingestellt wird. Verbesserungen ergeben sich bezüglich folgender Sachverhalte:
    - Ausdehnung des Finanzierungshöchstbetrages von EUR 50.000 auf EUR 100.000
    - Ausdehnung der maximal finanzierbaren Betriebsmittel von EUR 20.000
    auf EUR 30.000
    - Erleichterung hinsichtlich der einzureichenden Antragsunterlagen
    (Wegfall des Liquiditätsplans) für Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu
    EUR 25.000
    - Wegfall besonders bezeichneter Antragsvoraussetzungen für EU- und
    EFTA-Ausländer
    - Einräumung bzw. Erweiterung der Möglichkeit, eine erneute
    Existenzgründung nach Scheitern („zweite Chance") zu finanzieren.
  • 2. KfW-Gründerkredit - Universell
    Der KfW-Gründerkredit - Universell übernimmt in weiten Teilen die im KfW-Unternehmerkredit etablierten Regelungen und Prozesse, u. a. das Risikogerechte Zinssystem der KfW. Abweichend vom KfW-Unternehmerkredit geregelt ist ein monatlich zu leistender Kapitaldienst; zudem besteht explizit nicht die Möglichkeit zur teilweisen Risikoübernahme durch die KfW (Haftungsfreistellung). Der KfW-Gründerkredit - Universell wird ausschließlich an KMU im Sinne der EU-Abgrenzung vergeben.
  • Veränderte Programmgestaltung KfW-Unternehmerkredit ab 01.04.2011
    1. Struktur und Antragstellerkreis
    Der KfW-Unternehmerkredit gliedert sich ab 01.04.2011 in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen und einen Programmteil B für Nachrangkapital. Er richtet sich grundsätzlich an mittelständische Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind. Ausnahmsweise kann diese 3-Jahres-Frist im Programmteil A unterschritten werden. Unternehmen und freiberuflich Tätige, die bereits 2 Jahre bestehen bzw. seit 2 Jahren am Markt tätig sind, können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen auch weiterhin einen Kredit mit
    50-prozentiger Haftungsfreistellung beantragen.
    Das Finanzierungspaket besteht dabei aus einem Nachrangdarlehen und einem klassischen Darlehen ohne Haftungsfreistellung aus dem Programmteil A des KfW-Unternehmerkredits; Fremdkapital- und Nachrangtranche sind obligatorisch gleich groß.
    2. Einführung einer neuen Betriebsmittelvariante mit Haftungsfreistellung
    Die KfW hat sich entschlossen, nach Ablauf des KfW-Sonderprogramms im KfW-Unternehmerkredit die Risikopartnerschaft auszubauen und die Förderung noch stärker auf KMU zu fokussieren. Daher wird in dem KfW-Unternehmerkredit-Programmteil A („Fremdkapital") zusätzlich eine Betriebsmittelvariante mit optionaler 50%iger Haftungsfreistellung angeboten. Maximaler Kreditbetrag: EUR 5 Mio. EUR. Laufzeit 2 Jahre mit 2 Freijahren. Der Kreditbetrag muss < 50% der letzten Bilanzsumme sein.
    3. Einführung einer Nachrangvariante für KMU
    Für Investitionen wird in dem KfW-Unternehmerkredit-Programmteil B („Nachrangkapital") Mezzaninkapital in Form von Nachrangdarlehen angeboten.
    4. erneuerbare Energien
    Ab 01.04.2011 werden im Unternehmerkredit keine Maßnahmen mehr zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
  • Änderungen im ERP Startfonds ab 01.01.2011
    Wegen des Auslaufens des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens zum 31.12.2010 sind nur noch 50%ige (anstelle 70%ige) Beteiligungen der KfW möglich.
    Der Höchstbetrag liegt bei EUR 2,5 Mio p.a.
  • KfW-Filmfinanzierung neu ab 2011
    Anschub-, Development-, Gap-, Bridge- und Zwischenfinanzierung werden von der KfW im Konsortium mit anderen Finanzierungspartnern oder allein übernommen.
  • Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen zum 01.03.2011
    Der Bund stellt 2011 für das CO² Gebäudesanierungsprogramm
    EUR 936 Mio zur Verfügung.
    - Die Sonderförderung „Baubegleitungszuschuss" ist bereits ab einer
    Einzelmaßnahme (vorher ab 2) möglich.
    - In allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird zusätzlich
    eine endfällige, achtjährige Laufzeitvariante eingeführt.
    - Die Förderung der KfW von einzelnen Sanierungsmaßnahmen
    startet wieder. Darunter fallen neben umfassenden Sanierungen
    einzelne, hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen wie
    Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder
    Erneuerung der Heizungsanlage.
    1. Darlehen:
    endfällig, Laufzeit bis zu 8 Jahre, mindestens 4 Jahre. Betrag: bis zu
    EUR 50.000 je Wohneinheit
    2. Zuschuss:
    Ein Zuschuss wird gewährt für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder
    einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-
    Effizienzhauses entsprechen oder für eine umfassende Sanierung, die das
    Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht.
    Zuschuss: bis zu EUR 13.125 je Wohneinheit; begünstigt sind bis zu 2
    Wohneinheiten. Ausgenommen sind u.a. gewerbliche genutzte Flächen.
  • Anpassungen im ERP-Innovationsprogramm zum 01.01.2011
    Die Fremdkapitaltranchen in den Programmteilen I und II werden auf der Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung weitergeführt; die Nachrangtranchen werden beihilfefrei weitergeführt. Das heißt, die Zinskonditionen der Nachrangtranchen werden erhöht.
  • Förderung von Ausbildungsplätzen in Hessen für Hauptschüler ab 01.01.2011
    Nach dem Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschüler" wird gefördert, wer mit Jugendlichen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen und die bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als Bewerber/innen für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind, ein Ausbildungsverhältnis begründet. Die Anträge müssen bis zum 31. März des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt, beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein. Die Ausbildung muss im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule beginnen, in jedem Fall im Kalenderjahr der Schulentlassung.
    Eventuelle andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden auf den Zuschuss der Landesregierung angerechnet.
    Der Zuschuss beträgt monatlich maximal 50 % der tariflichen Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr und maximal 25 % der tariflichen Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr. Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht gefördert.
  • Förderung des Aufbaus betrieblicher Kitas
    Bis 31.12.2011 fördert die Bundesregierung den Aufbau betrieblicher Kitas mit insgesamt EUR 50 Mio. Rahmenbedingungen: mind. eine Gruppe von 6 Kleinkindern, Zuschuss: 50% der Betriebskosten in den ersten beiden Jahren, max. EUR 6.000 pro Betrieb
  • Einstellung von KfW StartGeld und KfW Kapital für Arbeit zum 31.03.2011
    Die KfW Bankengruppe optimiert zum 1. April 2011 ihre Programmstruktur. Das „KfW StartGeld" und das „KfW Kapital für Arbeit und Investitionen" werden zu diesem Termin eingestellt und zumindest teilweise ersetzt. Zukünftig fasst die KfW die Fremdkapitalfinanzierung für Existenzgründer im KfW-Gründerkredit zusammen und die Finanzierung für etablierte Unternehmen im KfW-Unternehmerkredit.
  • KfW-Gründerkredit neu ab 01.04.2011
    Mit dem KfW-Gründerkredit bietet die KfW ab 01.04.2011 ein einheitliches Fremdkapitalangebot für Gründungsfinanzierungen an; die bisherigen Förderbedingungen werden verbessert und die Fördermöglichkeiten ausgeweitet.
    Diese Programme gelten für Gründer bis 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
    1. KfW-Gründerkredit - StartGeld
    Der KfW-Gründerkredit - StartGeld ist das direkte Nachfolgeprogramm des Programms KfWStartGeld, das zum 31.03.2011 eingestellt wird. Verbesserungen ergeben sich bezüglich folgender Sachverhalte:
    - Ausdehnung des Finanzierungshöchstbetrages von EUR 50.000 auf EUR 100.000
    - Ausdehnung der maximal finanzierbaren Betriebsmittel von EUR 20.000
    auf EUR 30.000
    - Erleichterung hinsichtlich der einzureichenden Antragsunterlagen
    (Wegfall des Liquiditätsplans) für Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu
    EUR 25.000
    - Wegfall besonders bezeichneter Antragsvoraussetzungen für EU- und
    EFTA-Ausländer
    - Einräumung bzw. Erweiterung der Möglichkeit, eine erneute
    Existenzgründung nach Scheitern („zweite Chance") zu finanzieren.
    2. KfW-Gründerkredit - Universell
    Der KfW-Gründerkredit - Universell übernimmt in weiten Teilen die im KfW-Unternehmerkredit etablierten Regelungen und Prozesse, u. a. das Risikogerechte Zinssystem der KfW. Abweichend vom KfW-Unternehmerkredit geregelt ist ein monatlich zu leistender Kapitaldienst; zudem besteht explizit nicht die Möglichkeit zur teilweisen Risikoübernahme durch die KfW (Haftungsfreistellung). Der KfW-Gründerkredit - Universell wird ausschließlich an KMU im Sinne der EU-Abgrenzung vergeben.
  • Veränderte Programmgestaltung KfW-Unternehmerkredit ab 01.04.2011
    1. Struktur und Antragstellerkreis
    Der KfW-Unternehmerkredit gliedert sich ab 01.04.2011 in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen und einen Programmteil B für Nachrangkapital. Er richtet sich grundsätzlich an mittelständische Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind. Ausnahmsweise kann diese 3-Jahres-Frist im Programmteil A unterschritten werden. Unternehmen und freiberuflich Tätige, die bereits 2 Jahre bestehen bzw. seit 2 Jahren am Markt tätig sind, können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen auch weiterhin einen Kredit mit
    50-prozentiger Haftungsfreistellung beantragen.
    Das Finanzierungspaket besteht dabei aus einem Nachrangdarlehen und einem klassischen Darlehen ohne Haftungsfreistellung aus dem Programmteil A des KfW-Unternehmerkredits; Fremdkapital- und Nachrangtranche sind obligatorisch gleich groß.
    2. Einführung einer neuen Betriebsmittelvariante mit Haftungsfreistellung
    Die KfW hat sich entschlossen, nach Ablauf des KfW-Sonderprogramms im KfW-Unternehmerkredit die Risikopartnerschaft auszubauen und die Förderung noch stärker auf KMU zu fokussieren. Daher wird in dem KfW-Unternehmerkredit-Programmteil A („Fremdkapital") zusätzlich eine Betriebsmittelvariante mit optionaler 50%iger Haftungsfreistellung angeboten. Maximaler Kreditbetrag: EUR 5 Mio. EUR. Laufzeit 2 Jahre mit 2 Freijahren. Der Kreditbetrag muss < 50% der letzten Bilanzsumme sein.
    3. Einführung einer Nachrangvariante für KMU
    Für Investitionen wird in dem KfW-Unternehmerkredit-Programmteil B („Nachrangkapital") Mezzaninkapital in Form von Nachrangdarlehen angeboten.
    4. erneuerbare Energien
    Ab 01.04.2011 werden im Unternehmerkredit keine Maßnahmen mehr zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
  • Änderungen im ERP Startfonds ab 01.01.2011
    Wegen des Auslaufens des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens zum 31.12.2010 sind nur noch 50%ige (anstelle 70%ige) Beteiligungen der KfW möglich.
    Der Höchstbetrag liegt bei EUR 2,5 Mio p.a.
  • KfW-Filmfinanzierung neu ab 2011
    Anschub-, Development-, Gap-, Bridge- und Zwischenfinanzierung werden von der KfW im Konsortium mit anderen Finanzierungspartnern oder allein übernommen.
  • Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen zum 01.03.2011
    Der Bund stellt 2011 für das CO² Gebäudesanierungsprogramm
    EUR 936 Mio zur Verfügung.
    - Die Sonderförderung „Baubegleitungszuschuss" ist bereits ab einer
    Einzelmaßnahme (vorher ab 2) möglich.
    - In allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird zusätzlich
    eine endfällige, achtjährige Laufzeitvariante eingeführt.
    - Die Förderung der KfW von einzelnen Sanierungsmaßnahmen
    startet wieder. Darunter fallen neben umfassenden Sanierungen
    einzelne, hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen wie
    Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder
    Erneuerung der Heizungsanlage.
    1. Darlehen:
    endfällig, Laufzeit bis zu 8 Jahre, mindestens 4 Jahre. Betrag: bis zu
    EUR 50.000 je Wohneinheit
    2. Zuschuss:
    Ein Zuschuss wird gewährt für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder
    einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-
    Effizienzhauses entsprechen oder für eine umfassende Sanierung, die das
    Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht.
    Zuschuss: bis zu EUR 13.125 je Wohneinheit; begünstigt sind bis zu 2
    Wohneinheiten. Ausgenommen sind u.a. gewerbliche genutzte Flächen.
  • Anpassungen im ERP-Innovationsprogramm zum 01.01.2011
    Die Fremdkapitaltranchen in den Programmteilen I und II werden auf der Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung weitergeführt; die Nachrangtranchen werden beihilfefrei weitergeführt. Das heißt, die Zinskonditionen der Nachrangtranchen werden erhöht
  • Förderung von Ausbildungsplätzen in Hessen für Hauptschüler ab 01.01.2011
    Nach dem Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschüler" wird gefördert, wer mit Jugendlichen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen und die bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als Bewerber/innen für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind, ein Ausbildungsverhältnis begründet. Die Anträge müssen bis zum 31. März des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt, beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein. Die Ausbildung muss im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule beginnen, in jedem Fall im Kalenderjahr der Schulentlassung.
    Eventuelle andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden auf den Zuschuss der Landesregierung angerechnet.
    Der Zuschuss beträgt monatlich maximal 50 % der tariflichen Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr und maximal 25 % der tariflichen Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr. Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht gefördert.
    Förderung des Aufbaus betrieblicher Kitas
    Bis 31.12.2011 fördert die Bundesregierung den Aufbau betrieblicher Kitas mit insgesamt EUR 50 Mio. Rahmenbedingungen: mind. eine Gruppe von 6 Kleinkindern, Zuschuss: 50% der Betriebskosten in den ersten beiden Jahren, max. EUR 6.000 pro Betrieb
  • Darlehen Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen der Wi-Bank
    Ab 01.01.2011 können in diesem Programm auch Investitionen an Investitionsorten außerhalb Hessens finanziert werden. Die Finanzierungshöchstsumme beträgt wie bisher EUR 2,0 Mio.Die Variante „Betriebsmittel" wird über den 31.12.2010 hinaus verlängert. Die Finanzierungshöchstsumme für Betriebsmittel wird von EUR 750.000 auf EUR 1,0 Mio aufgestockt. Auch diese Summe kann für Projekte außerhalb Hessens verwendet werden. Eine der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme dieses Förderdarlehens ist nach wie vor, dass das Antrag stellende Unternehmen seinen Sitz in Hessen hat.
  • Darlehen Kapital für Kleinunternehmen
    Dieses Programm wird über den 31.12.2010 hinaus bis zum 31.12.2011 verlängert.Hierüber können kleine, hessische Unternehmen, die im Haupterwerb geführt werden, nicht konzernabhängig sind und nicht mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von EUR 2,0 Mio sowie eine 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit von 3,00% nicht überschreiten, (nicht zu besichernde) Nachrangdarlehen zwischen EUR 25.000 und EUR 75.000 erhalten, sofern die Hausbank ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50% des gewünschten Förderdarlehens bereitstellt. Dieses Programm kann nicht von Existenzgründern beantragt werden.
  • Bürgschaften der BBH
    Bis 31.12.2010 hatte die Bürgschaftsbank Hessen im Zuge der Wirtschaftskrise die Bürgschaftssumme von EUR 1,0 Mio vorübergehend auf EUR 2,0 Mio erhöht.Zum 01.01.2011 wird die maximale Bürgschaftssumme wieder auf EUR 1,0 Mio reduziert. Die Bearbeitungsgebühr beträgt wie zuvor einmalig 1,5% (mindestens EUR 500) und die Bürgschaftsprovision 1,5% p.a. Es werden unverändert Investitionen bis zu 80% und Betriebsmittel bis zu 60% der jeweiligen Summe verbürgt.
  • Bürgschaft ohne Bank (BOB)
    Eine Bürgschaft ohne Bank der BBH ist auch über den 31.12.2010 hinaus möglich für Beträge zwischen EUR 50.000 und EUR 500.000 für Investitionen bzw. bis EUR 300.000 für Betriebsmittel.
  • Bürgschaften der Wi-Bank
    Ab 01.01.2011 sind Bürgschaftssummen >1,0 Mio (bisher >2,0 Mio) als Landesbürgschaften bei der Wi-Bank zu beantragen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt wie zuvor einmalig 1,0% (max. EUR 60.000) und die Bürgschaftsprovision 1,0% p.a. Es werden unverändert Investitionen mit in der Regel 70% und Betriebsmittel mit 50-80% der jeweiligen Summe verbürgt.
  • Sonderprogramm Bürgschaften der Wi-Bank für Ärztehäuser und -praxen
    Die Landesbürgschaft der Wi-Bank wird ab 01.01.2011 auf Investitionen in Ärztehäusern geöffnet - auch für Vermietungsobjekte insbesondere mittelständisch geprägter Investoren. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben betriebswirtschaftlich vertretbar sind und nennenswert zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land beitragen.
  • Änderungen 2011
    a)
    Krankenversicherung
    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben Selbständige die Wahl: Sie können den Versicherungsschutz mit oder ohne Krankengeld wählen, also der „Lohn"-Fortzahlung ab der siebten Krankheitswoche. Das Krankengeld kostet zusätzlich 0,6 Prozent Beitrag. Die Krankenversicherung kostet dieses Jahr noch 14,3/14,9 Prozent und erhöht sich zum 1.1.2011 auf 14,9/15,5 Prozent. Zugleich nimmt die Beitragsbemessungsgrenze geringfügig ab von 3.750 Euro auf künftig 3.712,50 Euro. Der resultierende Höchstbeitrag steigt somit von 559 auf 575 Euro. Wichtiger als die Höchst- sind für Gründer mit anfangs geringem Gewinn die Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese richten sich nach der „monatlichen Bezugsgröße", dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten im vorvergangenen Jahr. Die Bezugsgröße blieb in den alten Bundesländern konstant bei 2.555 Euro, in den neuen Bundesländern stieg sie von 2.170 auf 2.240 Euro an. Während des Bezugs von Gründungszuschuss (inklusive der Verlängerungsphase) wird ein Verdienst von mindestens der Hälfte dieser Bezugsgröße (1.277,50 Euro) unterstellt, nach Auslaufen der Förderung von 75 Prozent der Bezugsgröße (1.916,25 Euro). In den alten Bundesländern resultieren daraus Mindestbeiträge von 198 bzw. 297 Euro (wenn man von 15,5 Prozent Beitragssatz, also inklusive Krankengeld, ausgeht). Liegt das Einkommen oberhalb dieser Werte, sind die Beiträge entsprechend höher. Zum Einkommen zählt der erzielte Gewinn, der Gründungszuschuss (ohne den 300-Euro-Zuschlag) sowie sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung usw. Übrigens kann man den Versicherungsschutz durch Abschluss eines Wahltarifs verbessern, so dass man nicht erst nach 42 Tagen Krankheit Geld von der Kasse erhält. Dann sind allerdings nicht nur zusätzliche Beiträge fällig, sondern man bindet sich auch drei Jahre an den Krankenversicherungsanbieter.
    b)
    Arbeitslosenversicherung
    Zum 1.1.2011 steigt nicht nur der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung voraussichtlich von 2,8 auf 3,0 Prozent, sondern der Satz wird nicht mehr auf 25% der monatlichen Bezugsgröße, sondern auf 50% und im Jahr 2012 sogar auf 100% der Bezugsgröße berechnet. In den alten Bundesländern rechnet man deshalb 2011 mit 33,60 Euro und 2012 mit 67,20 Euro Monatsbeitrag. Gründer erhalten in den ersten zwölf Monaten ihrer Gründung immer den etwas günstigeren Satz (33,60 Euro) und müssen erst danach den vollen Satz bezahlen. Zum Vergleich: 2010 betrug der Beitragssatz noch 17,88 Euro pro Monat. Der Beitritt in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist freiwillig und will gut überlegt sein. Wer bereits versichert ist, kann bis zum 31.03.2011 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das rückwirkend zum 31.12.2010 wirkt.
  • Gesetzesänderung: Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird ab dem 01.01.2011 teurer
    Die Verlängerung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die zunächst bis zum 31.12.2010 befristet war, wurde beschlossen. Allerdings werden die Beiträge stufenweise ab 01.01.2011 angehoben, und zwar zunächst verdoppelt und dann gar vervierfacht. Erläuterungen zu den Änderungen und zum Sonderkündigungsrecht lesen Sie hier.
    Außerdem erhalten Sie hier kurze Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige allgemein.
  • Gründungszuschuss: Arbeitsagenturen prüfen Anträge strenger.
    Was bei der Beantragung des Gründungszuschusses zu beachten ist und welche Voraussetzungen der einzureichende Businessplan erfüllen muss und worin die Ablehnungsgründe liegen lesen Sie hier.
  • Verbesserung im Programm ERP-Startfonds bis 31.12.2010
    Die Beteiligung der KfW lag bisher bei max. EUR 3,0 Mio und wurde auf max. EUR 6,0 Mio erhöht. Die erste und jede mögliche weitere KfW-Beteiligung kann bis zum 31.12.2010 max. bis zu EUR 2,5 Mio (bisher EUR 1,5 Mio) bei 70%iger Beteiligung der KfW an der Koinvestition max. bis zu EUR 1,75 Mio je Zwölfmonatszeitraum betragen. In aller Regel beträgt die Beteiligung der KfW bis zu 50% der von Leadinvestor und KfW kofinanzierten Investitionssumme (Koinvestition).
  • Änderungen im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren zum 01.07.2010
    In beiden Programmen werden einheitliche Zinssätze eingeführt.

    Die beiden Stufen KfW Effizienzhaus 130 im Programm Energieeffizient Sanieren und KfW Effizienzhaus 85 im Programm Energieeffizient Bauen werden entfallen. Kreditnehmer werden ab dem 01.07.2010 auch im Programm Energieeffizient Bauen einen Tilgungszuschuss erhalten.
  • Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen" bis 31.12.2010
    Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) vergibt im Hausbankenverfahren an Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an freiberuflich Tätige, die ihren Sitz in Hessen haben, Darlehen, die nicht besichert werden (Nachrangdarlehen). Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.
    Summe:
    mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 75.000
    Berechtigte:
    Unternehmen in Hessen, die nicht mehr als 15 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von EUR 2,0 Mio nicht überschreiten, nicht nebenberuflich geführt sind, kein konzernabhängiges Unternehmen sind, deren Bonitätseinstufung der Hausbank eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3% nicht überschreitet
    Besicherung:
    Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Das Darlehen wird als endfälliges Nachrangdarlehen vergeben.
    Laufzeit:
    Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt 7 Jahre ohne Sondertilgungsmöglichkeit.
    Zinsen:
    Festzinssatz laut Zinstableau der WiBank
    Auszahlung:
    100%
    Gebühren: keineBesonderheit:
    Voraussetzung für die Gewährung des Nachrangdarlehens der WiBank ist, dass die Hausbank ein weiteres Darlehen an den Interessenten in Höhe von mindestens 50% des Darlehensbetrags der WiBank ausreicht.
    Nähere Informationen erhalten Sie hier.
  • Änderungen im KfW Sonderprogramm zum 01.02.2010:
    - Zinssenkung
    - Flexiblere Programmelemente
    - Stärkung der Mittelstandsfinanzierung
    Bundesregierung und KfW haben mit Wirkung zum 1. Februar 2010 weitere Verbesserungen im KfW Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt der Verbesserung steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt. Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstandes weiter gestärkt wird. So werden die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von 3, 5 oder 8 Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren zur Verfügung. Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante "Flexibel" eingeführt um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. EUR künftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft.
  • Zuschüsse in Phasing-Out Gebieten ab 2011
    Die Relation zwischen den Durchschnitteinkommen der EU und den Durchschnittseinkommen im Fördergebiet wird regelmäßig überprüft und dies steht mit dem Ende des Jahres 2010 wieder an.
    Es wird gerade in den östlichen Bundesländern einige Regionen geben, die ab dem 1. Jan. 2011 einen geringeren Fördersatz haben.
    Mit einer Antragstellung im Jahr 2010 für den Zeitraum bis 2013 können die Fördersätze noch erhalten werden. Unternehmen, die Investitionen wegen der Krise verschoben haben, oder jetzt neue Investitionen planen, sollten zeitnah prüfen, ob Sie einen "Startschuss" im Jahr 2010 legen, um sich noch die höheren Fördersätze zu sichern.
  • Zuschüsse für F&E Einzelförderung in den westlichen Bundesländern ab 2011
    Die Förderung von Forschung und Entwicklung erfolgt im Jahr 2010 noch nach den Sonderkriterien, die seit 2009 gelten. Zwei Dinge sind ab 2011 nicht mehr möglich: (hier) - die einzelbetriebliche Entwicklungsförderung West (hier) - die Förderung von Einzelbetrieben mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, unabhängig von der Größe der Unternehmensgruppe
    Diese Förderung gehen vollständig unter und es ist keine Förderung für solche Vorhaben mehr zu erwarten.
    Maßgeblich für die hier genannte Förderung sind die eigenen Personalkosten, die als Basis für Aufschläge von Sach- und Gemeinkosten, wie auch für Fremdaufträge gelten.
    Die Förderung wächst mit der Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungsinstituten.
  • Neu ab 01.08.2009: Anhebung der Förderhöchstbeträge bei Förderdarlehen „Gründung und Wachstum Hessen (GuW)" und Einführung des Sonderprogramms „GuW Hessen Betriebsmittel"
    Ab dem 01.08.2009 wurden die Darlehenshöchstbeträge im Programm GuW Hessen wie folgt angehoben:
    a)Existenzgründung von EUR 300.000 auf EUR 500.000
    b)Arbeitsplatzschaffung von EUR 750.000 auf EUR 1.250.000
    c)Festigungsinvestitionen von EUR 500.000 auf EUR 1.250.000
    Zusätzlich wurde das Sonderprogramm GuW Hessen Betriebsmittel eingeführt, worin Betriebsmittel, Warenlager und Auftragsvorfinanzierung, usw. gefördert finanziert werden können.
    Das Kreditprogramm GuW Hessen der Investitionsbank Hessen (IBH) bietet hessischen Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen.
  • Neu ab 10.08.2009: Das Programm „Bürgschaft ohne Bank" (BoB) steht ab 10.08.09 allen kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen offen. Bisher war der Zugang auf Existenzgründer, Übernehmer und junge Unternehmen beschränkt.
    Das Besondere an BoB: Der Weg führt zunächst zur Bürgschaftsbank, die das Vorhaben kritisch und konstruktiv prüft. Im Erfolgsfall erhält der Unternehmer eine erstklassige Sicherheit, mit der er dann ein finanzierendes Kreditinstitut finden kann.
    Über BoB können Betriebsmittel bis zu EUR 300.000 oder Investitionen bis zu EUR 500.000 besichert werden. Die Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank kann für Investitionen bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen, für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60 Prozent, wenn das Vorhaben unter das KfW-Sonderprogramm Betriebsmittel fällt, auch bis zu 80 Prozent.
    Voraussetzungen: Das Vorhaben muss in Hessen sein. Das Unternehmen darf nicht mehr als EUR 500.000 Bankschulden haben und muss positives Eigenkapital und sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft positive Erträge aufweisen.Über BoB können Betriebsmittel bis zu EUR 300.000 oder Investitionen bis zu EUR 500.000 besichert werden. Die Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank kann für Investitionen bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen, für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60 Prozent, wenn das Vorhaben unter das KfW-Sonderprogramm Betriebsmittel fällt, auch bis zu 80 Prozent.Voraussetzungen: Das Vorhaben muss in Hessen sein. Das Unternehmen darf nicht mehr als EUR 500.000 Bankschulden haben und muss positives Eigenkapital und sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft positive Erträge aufweisen.
    Quelle: Bürgschaftsbank Hessen (BBH), August 2009
  • Neu ab 1. Oktober 2009 werden die Förderprogramme der KfW der neuen Energieeinsparverordnung 2009 angepasst
    Anpassung der Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren"
    Mit der Novelle der EnEV verschärfen sich zum 01.10.2009 die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 %. Dadurch werden die Förderstufen für das KfW-Effizienzhaus geändert bzw. ergänzt. Beispielsweise wird das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) ab Oktober zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009). Die Förderung erfolgt nach wie vor mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 % oder alternativ mit einem direkten Zuschuss von 17,5 %.
  • Wie bisher gibt es zwei Anforderungskriterien zur Bestimmung der Energieeffizienz des Gebäudes:
  • - Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (Ht)
    -
    Die dem Begriff "KfW-Effizienzhaus" angehängte Zahl gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV (Referenzgebäude) sein darf.
  • kfw bild.jpg - 19.33 Kb
  • Die Förderstufen KfW-130 in der Sanierung sowie KfW-85 im Neubau werden voraussichtlich nur bis zum 30.06.2010 angeboten.
    Einzelmaßnahmen:
    Die energetischen Anforderungen an die Förderung von Einzelmaßnahmen werden in Hinblick auf die EnEV 2009 zurzeit überprüft. Sofern erforderlich, erfolgt eine moderate Anpassung seitens der KfW. Unter der Rubrik "What's New" in Ihrer Datenbank informieren wir Sie über die Änderungen. Übergangsregelung
    Anträge zu den neu eingeführten Förderstufen können ab dem 01.10.2009 nach den neuen Programmbestimmungen gestellt werden. Bis zum 30.12.2009 (Eingang KfW) ist es möglich, noch vollständige Anträge nach den auf Basis der EnEV 2007 gestellten Programmbedingungen zu stellen.
  • Änderungen in den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" und "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung"
    Bei diesen beiden Programmen werden die energetischen Anforderungen ebenfalls neu definiert. Der Begriff KfW-Effizienzhaus mit einer entsprechenden Prozentzahl wird auch für Nichtwohngebäude eingeführt. Dabei wird vorerst das bisher bestehende Anforderungsniveau als KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Darüber hinaus soll es künftig eine zukunftsweisende Förderstufe mit erhöhten Anforderungen geben. Sobald Details vorliegen, informieren wir Sie darüber.
    Die Übergangsregelungen entsprechen dem Verfahren in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
  • Neu ab 01.04.2009: Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz
    Die KfW Bankengruppe führt eine neue, transparente Programmstruktur in der KfW-Wohnbauförderung ein. Durch eine flexiblere und stärker am Kunden orientierte Struktur der Förderprogramme sowie attraktive Konditionen werden zusätzliche Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren geschaffen.Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Aktuelle Förderung im Bereich erneuerbare Energie
    Förderung gibt es z.Z. für Folgendes im Bereich erneuerbare Energien und
    Energieeffizienz:
    1. Energieberatung für bestehende Gebäude/Altbau
    2. Gebäudesanierung für bestehende Gebäude
    3. Wärmedämmung für bestehend Gebäude (Gebäudehülle)
    4. Heizungsmodernisierung
    5. Wärmepumpen für Neubau oder Altbau
    6. Biomasse für Neubau oder Altbau
    7. Blockheizkraftwerke/KWK für Neubau oder Altbau
    8. Wärmerückgewinnung für Neubau oder Altbau
    9. Ökologisch Bauen/Neubau
    10. Thermische Solaranlagen/Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder
    Heizungsunterstützung
    11. Photovoltaik zur Stromerzeugung
    12. Stromeinspeisevergütung
    Wichtige Hinweise:
    Nicht alle Programme sind in allen Bundesländern möglich.
    Es ist zu unterscheiden, ob der Antragsteller ein Unternehmen, eine Kommune oder
    eine Privatperson ist.
  • Neuregelung der de-minimis-Beihilfen ab 01.01.2009
    Ausgenommen von der Genehmigungspflicht von Beihilfen an Unternehmen sind geringfügige Beihilfen, die nicht geeignet sind, den Wettbewerb nachhaltig zu verändern. Hierzu zählen die sogenannten „De-minimis-Beihilfen", deren Subventionswert innerhalb von drei Kalenderjahren EUR 200.000 nicht überschreitet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise dürfen in den Jahren
    2009 und 2010 nach der sogenannten „Bundesregelung Kleinbeihilfen" Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 500.000 gewährt werden. De-minimis-Beihilfen des Jahres 2008 sind auf die Höchstbetragsgrenze der Kleinbeihilfen anzurechnen.
    Beispiel: Sie haben im Jahr 2008 eine Beihilfe im Wert von EUR 100.000 erhalten. Dann können Sie in den Jahren 2009 und 2010 noch Beihilfen nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfen" im Wert von EUR 400.000 erhalten.
    Für die Kleinbeihilfen ist keine Anzeige und keine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich. Gefördert werden die Bereiche Qualifizierung, Beschäftigung, Sicherheit und Umwelt. Bei Ermittlung der Geringfügigkeitsgrenze ist der Subventionswert, das heißt der wirtschaftliche Vorteil der Subvention, zugrunde zu legen.
  • Quote auf 80 Prozent erhöht
    Ab sofort können hessische Unternehmen über das „Sonderprogramm für Betriebsmittelbürgschaften" erstklassige Sicherheiten bekommen, um ihre Liquidität zu stabilisieren. Zielgruppe sind vor allem von der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere der Automobilzulieferbranche. Für eine rasche Antragsbearbeitung sorgt die Bürgschaftsbank Hessen.Für das Sonderprogramm wurde die Bürgschaftsquote erhöht: Unternehmen können nun Betriebsmittelkredite bis zu 80 Prozent (statt 60 Prozent) der Kreditsumme besichern lassen. Die Bürgschaft kann bis zu eine Million Euro betragen. Für darüber hinausgehende Bürgschaftsbeträge stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.
    Quelle: Bürgschaftsbank Hessen, 25.11.2008
  • Innovationsförderung
    Im Rahmen seiner Technologie- und Innovationspolitik unterstützt das Land Hessen, gemäß den Richtlinien zur Innovationsförderung, kleine und mittelständische Unternehmen bei forschungs- und entwicklungsintensiven Verbundprojekten.Im Rahmen der LOEWE-Initiative ist die HA Hessen Agentur GmbH, als Projektträger des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK), verantwortlich für die administrative Betreuung der „Förderlinie 3: LOEWE-KMU-Verbundvorhaben", die der Stärkung von KMU-Verbundvorhaben zwischen hessischen Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen dient. Hier stellt das Land Hessen in den ersten drei Jahren EUR 16 Mio an Fördermitteln zur Verfügung.
    Weiterhin unterstützt die HA Hessen Agentur GmbH, als Projektträger des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), mit dem Bereich MPP- KMU- Modell- und Pilotprojekte Fördervorhaben mit Vorrang in Nord- und Mittelhessen sowie der Odenwald Region. Darüber hinaus sind im Rahmen dieser Maßnahmen auch einzelbetriebliche Förderungen möglich.
    Quelle: Hessenagentur, Dezember 2008
  • IT-Sicherheitsforschungsprogramm 2009
    Die Bundesforschungsministerin und der Bundesinnenminister haben vereinbart, Anfang 2009 ein Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung in Ergänzung zum zivilen Sicherheitsforschungsprogramm der Bundesregierung vorzulegen. Für eine Laufzeit von fünf Jahren wird das BMBF zunächst EUR 30 Mio an Fördermitteln bereitstellen. "Wir wollen mit diesem Programm eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Forschung und IT-Sicherheit erreichen", so Schavan. BMBF und BMI werden deshalb gemeinsam den Handlungsbedarf identifizieren und sowohl Ziele als auch gemeinsame Themen festlegen. Hierbei soll insbesondere die Sicherheit von IT-Systemen und IT-Infrastrukturen in den Blick genommen werden; außerdem sollen die dafür notwendigen Basistechnologien gesichert werden.
    Quelle: BMBF, 03.11.2008
  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - Förderschwerpunkt Binnenschiffe
    Neben den beiden Förderschwerpunkten „Errichtung/Ausbau von Logistikzentren" und „Ansiedlung in einem Güterverkehrszentrum" wird auch der Förderschwerpunkt „Anschaffung von emissionsarmen und flussverträglichen Binnenschiffen" ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2009 fortgeführt. Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes erhalten die Antragsteller eine zusätzliche Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen von bis zu 1 % p. a.
  • BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben
    Um noch deutlicher den innovativen Charakter dieses Förderprogramms hervorzuheben, erfolgt zum 01.01.2009 eine Namensänderung in BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP). Inhaltliche Änderungen wird es nur insofern geben, als auch hier auf eine vierteljährliche Tilgung umgestellt wird.
  • Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

http://www.justconsulting.de/images/tab1.jpg

* Aufstockung in 2010 und 2011 um ebenfalls bis zu ca. 2,8 Mrd. EUR jährlich.

  • neu ab 2009: zusätzliche Haushaltsmittel im Programm „Energieeffizientes Bauen und Sanieren" (CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Wohnraum Modernisieren Öko Plus, Ökologisch Bauen) für die Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden.
  • neu ab 2009: zusätzliche Bundesmittel im ERP-Innovationsprogramm
  • neu ab 2009: zusätzliche Bundesmittel im Programm ERP-Startfonds (Beteiligungskapital)
  • neu ab 2009: zusätzliche Bundesmittel im ERP-Energieeffizienzprogramm (Programmname ab 2009: ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm)
  • neu ab 2009: In Einzelfällen im Bereich Erneuerbare Energien ab einer bestimmten Gesamtinvestitionssumme (voraussichtlich EUR 20 Mio) anteilige Risikoübernahme durch die KfW vorgesehen
  • neu ab 2009: „Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen": in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Wirtschaftsstruktur besonders günstige Konditionen
  • Einstiegsgeld: Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Gefördert wird eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlich, die hauptberuflich ist. Die Förderung beträgt grundsätzlich 50% der Regelleistung von EUR 347 und kann bis auf 100% der Regelleistung aufgestockt werden für höchstens 24 Monate. Das Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
  • neu ab 01.01.2009: ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm: Im neuen ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten mitfinanziert. Für kleine Untenehmen (KU) wird ein Förderfenster mit einer Zinspräferenz von 25 Basispunkten angeboten. KfW-Programm Erneuerbare Energien: Im neuen KfW-Programm Erneuerbare Energien werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten mitfinanziert, in der Regel maximal EUR 10 Mio pro Vorhaben. Für kleine Unternehmen (KU) wird im Programmteil „Premium" ein Förderfenster mit einer Zinspräferenz von 25 Basispunkten angeboten.
  • Umsetzung der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" in den ERP- und KfW-Programmen zum 01.01.2009: Hervorzuheben sind die höheren Beihilfeintensitäten im Bereich der KMU-Förderung. Diese sind für Investitionsbeihilfen z. B. von bisher 15% für kleine Unternehmen und 7,5% für mittlere Unternehmen auf künftig 20% für kleine Unternehmen und 10% für mittlere Unternehmen angehoben worden.
  • Zusammenlegung in der Programmfamilie Unternehmerkapital zum 01.01.2009: Das Programm ERP-Kapital für Wachstum wird zum 01.01.2009 eingestellt. Ab dem 01.01.2009 können im Programm ERP-Kapital für Gründung Anträge von natürlichen Personen bis zum dritten Jahr nach Existenzgründung/Geschäftsaufnahme und im Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen Anträge von mittelständischen Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die bereits seit mehr als 3 Jahren am Markt tätig sind, bei der KfW gestellt werden.
  • Die Nachrangtranchen im ERP-Innovationsprogramm und im KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen werden zum 01.03.2009 als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft.
  • Umweltschutzbeihilfen (Artikel 17-25 AGVO): Grundsätzlich sind nach AGVO im Bereich des Umweltschutzes alle Investitionsvorhaben förderfähig, durch die ein höheres Umweltschutzniveau erreicht wird, als es aufgrund von EU-Gemeinschaftsnormen gefordert wird.

http://www.justconsulting.de/images/tab2.jpg

  • neu ab 01.11.2008: Finanzkrise: Junge Unternehmen können per Staatskredit abgesichert werden. Damit sich die Finanzkrise nicht auch auf die Unternehmen außerhalb des Bankensektors ausweitet, will der Staat eingreifen. Notfalls soll die staatseigene KfW die Finanzierung von Unternehmen zu 100% übernehmen. Im Bedarfsfall soll den Unternehmen aller Größen bis zu 100-Prozent-Finanzierungen angeboten und die Hausbanken bis zu 100% vom Risiko befreit werden.
    Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Oktober 2008
  • neu ab 01.09.2008: KfW-Programm Erneuerbare: Energien: Es können statt bisher vier künftig acht Verwendungszwecke durch zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen aus Bundesmitteln gefördert werden. Die maximalen Beihilfeintensitäten für Investitionen in erneuerbare Energien betragen für kleine Unternehmen 80% der Investitionsmehrkosten. Großunternehmen sind künftig bei besonderer Förderwürdigkeit von Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie, großen Solarkollektoranlagen, Nahwärmenetzen oder großen Wärmespeichern im KfW-Programm Erneuerbare Energien antragsberechtigt.
    Neu:
    1. Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse für die thermische Nutzung (Errichtungeines Pufferspeichers)
    2. Hausübergabestationen
    3. Anlagen für die thermische Nutzung werden mit drei voneinander unabhängigen Förderbausteinen gefördert
    4. Anlagen für die thermische Nutzung und für die Stromerzeugung oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK)
  • neu ab 01.11.2008: Unterstützung des KfW-StartGeld-Programms mittels einer Garantie
  • neu ab 01.11.2008: Finanzkrise: Junge Unternehmen können per Staatskredit abgesichert werden. Damit sich die Finanzkrise nicht auch auf die Unternehmen außerhalb des Bankensektors ausweitet, will der Staat eingreifen. Notfalls soll die staatseigene KfW die Finanzierung von Unternehmen zu 100% übernehmen. Im Bedarfsfall soll den Unternehmen aller Größen bis zu 100% Finanzierungen angeboten und die Hausbanken bis zu 100% vom Risiko befreit werden.
    Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Oktober 2008
  • neu ab 01.07.2008: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen KMU und zwischen KMU und Forschungseinrichtungen sowie externe Management- und Organisationsleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer KMU.
  • ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm wird bis zum 31.12.2009 fortgeführt
    - Errichtung / Ausbau von Logistikzentren in Verbindung mit emissions- und lärmarmen Nutzfahrzeugen
    - Ansiedlung in Güterverkehrszentren in Verbindung mit emissions- und lärmarmen Nutzfahrzeugen zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 1% p.a. Spezialfinanzierungsformen:
    - Energieliefer-Contracting
    - Einspar-Contracting In den genannten Förderkreditprogrammen sind sind Contractoren (Contracting-Geber) antragsberechtigt, die die jeweiligen Antragsvoraussetzungen und Programmkriterien erfüllen.
  • neu ab 2009: Änderungen und Konkretisierungen zu KfW-Programm Erneuerbare Energien:
    Die maximalen Beihilfeintensitäten für Investition in erneuerbare Energien betragen für:
    • Kleine Unternehmen: 80% der Investitionsmehrkosten
    • Mittlere Unternehmen: 70% der Investitionsmehrkosten
    • Große Unternehmen: 60% der Investitionsmehrkosten
  • neu ab 2009: Gemäß des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2009 wird der Haushalt des BMBF um 8% auf rund EUR 10 Mrd. erhöht. Die zusätzlichen Mittel sollen bevorzugt für die Bereiche Forschung für die alternde Gesellschaft, Gesundheitsforschung, Verstärkung der F&E-Kapazitäten in KMU, Klima- und Energieforschung und Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit bereit gestellt werden. Zusätzlich soll die Projektförderung um 15,2% auf rund EUr 3,5 Mrd. anwachsen.
  • neu ab 01.10.08: Beratungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • neu ab Juli 08: Die Europäische Kommission hat am 07.08.08 die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erlassen, mit der viele Zuschüsse nicht mehr vorab von den Mitgliedstaaten angemeldet werden müssen. Die bislang geltenden Bestimmungen werden zugunsten von KMU integriert und Innovationszuschüsse neu aufgenommen.
  • neu ab 01.07.08: deutliche Verbesserung des Förderangebots der KfW-Mitttelstandsbank für kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der Initiative "Kleiner Mittelstand". Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • 27.06.08: Gesetzentwürfe zur Förderung des Mittelstands beschlossen. Hauptbestandteil ist das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz, durch das jungen Unternehmen steuerliche Anreize (Entfall der Gewerbesteuer für Geldgeber unter bestimmten Bedingungen) geboten werden, um günstiger Investoren am Kapitalmarkt zu gewinnen. Daneben solle durch die Reform der Unternehmensbeteiligungen eine Verbesserung der gesamten Mittelstandsfinanzierung erreicht werden. Ergänzt werden die Neuerungen durch das Risikobegrenzungsgesetz, wodurch Unternehmen künftig vor unerwünschten Aktivitäten von Finanzinvestoren geschützt werden sollen.
  • neu ab 01.01.08: StartGeld und Mikrodarlehen im "KfW-StartGeld" zusammen gefasst. Maximal EUR 50.000, Laufzeit 5 bzw. 10 Jahre, ein bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, gilt für Untenehmen bis 3 Jahre nach Gründung, 100% Haftungsfreistellung
  • neu ab 2008: "Sonderfonds Energieeffizienz in "KMU": zinsgünstige Darlehen bis maximal EUR 10 Mio für Maßnahmen zur Energieeinsparung, zusätzlich maximal 80% Zuschuss zur Energieberatung
  • neu ab 01.01.08: Gründercoaching Deutschland: Beratungszuschuss von bis zu EUR 4.500 für Unternehmen nach der Gründung bis zum Alter von 5 Jahren. Wichtig: Der Berater muss bei der KfW akkreditiert sein. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Mikrofinanzfonds Deutschland: für Kleinstkredite; komplette Übernahme des Kreditausfallrisikos
  • Neu seit 01.07.07: bei den Förderprogrammen Unternehmerkredit und Unternehmerkredit Ausland übernimmt die KfW 50% Haftungsfreistellung. Das Restrisiko ist u.U. fast vollständig mit der Bürgschaft einer Bürgschaftsbank abzusichern.
    Voraussetzung: Das Unternehmen muss mind. 2 Jahre bestehen. Wichtige Detailinformationen und eine Beispielberechnung finden Sie hier.
  • Krankenversicherungspflicht für Selbstständige
    Selbstständige, die bisher nicht in der GKV waren, haben ab dem 01.07.07 Zugang zur PKV zum sog. Standardtarif. Ab dem 01.09.07 ist die Versicherungspflicht für Selbstständige eingetreten. Zeitgleich wurde der Basistarif in den Standardtarif umgestellt, welcher den Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten darf.
  • Zuschüsse zur Einstellung älterer Mitarbeiter (idR ab 50 Jahre), z.B. Kombilohn, Eingliederungszuschuss, Eignungsfeststellung (4 Wochen) und Trainingsmaßnahme (bis 8 Wochen), "50 Plus" und viele weitere Programme
  • EU-Programm EFRE 2007 bis 2013 für Hessen im Juli 2007 genehmigt; Gesamtbudget: EUR 557 Mio; Schwerpunkte: 1. Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, 2. Gründungsförderung und Förderung der betriebl. Wettbewerbsfähigkeit, 3. Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten, 4. Technische Hilfe
  • EU-Programm EUROSTARS zur Finanzierung von Forschung betreibenden KMU; Gesamtvolumen bis 2013: EUR 800 Mio
  • neu seit Juni 2007: RSFF, für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Europa, Schwerpunkte: neue Energien, Biotechnologie, Maschinenbau, Fertigung und Kfz-Technik, Informations- und Kommunikationstechnologie, europäische Forschungsinfrastrukturen
  • De minimis von EUR 100.000 auf EUR 200.000 seit 01.01.07 aufgestockt.
    D.h. Förderungen, die nicht von der EU genehmigt wurden, gelten bis zu EUR 200.000 im Zeitraum von maximal 3 Jahren nicht als staatliche Beihilfen.
  • 7. Rahmenprogramm für Forschung, Technik und Entwicklung in Kraft (gültig vom 01.01.07 bis 31.12.13)
    EU-Mittel in Höhe von EUR 54 Mrd. stehen für die vier Programme Kooperation, Ideen, Menschen und Kapazitäten EU-weit zur Verfügung.
  • Verbesserung und Vereinfachung der ERP-Regionalförderprogramme seit 01.01.07
    Die regionalen Fördergebiete wurden zum 01.01.07 neu definiert. Gleichzeitig wurden die Bedingungen erleichtert:
    - Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre bzw. bei Bauvorhaben 20 Jahre mit jeweils 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
    - Keine Haltefrist mehr von mind. 5 Jahren für die finanzierten Investitionen
    - Finanzierungsanteil in den neuen Ländern von 75 auf 85% erhöht
    - Zuschuss: zwischen 7,5 und 50% je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße
  • monatlicher Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gesenkt
    neu ab 01.01.08: EUR 20,50 monatlich; Bezugsgröße: EUR 2.485 monatl.
  • Der Gründungszuschuss hat zum 01.08.06 die Förderung der sog. „Ich-AG" (Existenzgründungszuschuss) und das Überbrückungsgeld abgelöst.
    Förderung: 9 Monate lang in Höhe des Arbeitslosengeldes
    zzgl. 9 Monate lang EUR 300 für freiwillige, soziale Absicherung
    zzgl. auf Antrag zusätzlich 6 Monate lang EUR 300 für freiwillige soziale Absicherung
    Voraussetzung: Arbeitslosigkeit und Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mind. 3 Mon.